Meine Nachbarschaft: Alte Gasse
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Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1782/1 Betreff: Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur im Ortsbezirk 1 umzusetzen: 1. Konrad-Adenauer-Straße 17: Zwischen den Stützen sind zusätzliche Fahrradbügel anzubringen, um mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen. 2. Bleichstraße 1: Die vorhandenen Rohrbügel sind zu entfernen. Stattdessen sind quer zur Fahrbahn auf dem schraffierten Bereich etwa acht bis zehn neue Fahrradbügel zu installieren. Begründung: In beiden Bereichen besteht ein hoher Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die vorhandenen Plätze reichen bei weitem nicht aus, um den wachsenden Radverkehr in der Innenstadt zu bewältigen. Zusätzliche, gut erreichbare Fahrradbügel fördern das umweltfreundliche Verkehrsmittel Fahrrad, entlasten den öffentlichen Raum und tragen zu mehr Ordnung und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden bei. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Radbügel für die östliche Zeil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7562 entstanden aus Vorlage: OF 1733/1 vom 30.09.2025 Betreff: Mehr Radbügel für die östliche Zeil Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der östlichen Zeil zwischen Klingerstraße und Konrad-Adenauer-Straße eine größere Anzahl zusätzlicher Radbügel installieren zu lassen, um der dort bestehenden hohen Nachfrage nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gerecht zu werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, im gesamten Straßenabschnitt alle "Schrotträder" entfernen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich fehlen Radbügel. Fahrräder werden daher zunehmend an Bäumen, Geländern oder in der Nähe von Fußgängerüberwegen angeschlossen, was zu Gefahren und Behinderungen führt. Mit der Ansiedlung vieler stark frequentierter Geschäfte und dem wachsenden Anteil Radfahrender steigt der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten stetig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Parken in den Wallanlagen unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7560 entstanden aus Vorlage: OF 1731/1 vom 30.09.2025 Betreff: Parken in den Wallanlagen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, in welchen Liegenschaften im Bereich der Bleichstraße zwischen Friedberger Tor und Petersstraße das Parken auf den privat genutzten Grundstücken in Richtung der Wallanlagen zulässig ist und in welchen nicht; 2. in den Fällen, in denen festgestellt wird, dass das Parken unzulässig erfolgt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustandes einzuleiten. Begründung: Aus Sicht der Bürgerschaft entsteht der Eindruck, dass Fahrzeuge unzulässig in den Wallanlagen abgestellt werden. Dies schadet dem alten Baumbestand, gefährdet das Wurzelwerk, verdichtet den Boden und beeinträchtigt den Spielplatz. Kinder wie Erwachsene sollen sich dort störungsfrei bewegen können. Der Magistrat hat mehrfach betont, illegales Parken zum Schutz von Umwelt und Aufenthaltsqualität zu unterbinden. Dieses Ziel muss auch in den Wallanlagen konsequent umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Baumbestand Kurt-Schumacher-Straße und Konrad-Adenauer-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2025, OF 1786/1 Betreff: Baumbestand Kurt-Schumacher-Straße und Konrad-Adenauer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich des Baumbestands auf beiden Seiten der Kurt-Schumacher-Straße und der Konrad-Adenauer-Straße, zwischen dem Friedberger Tor und der Kreuzung Battonstraße, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie schätzt der Magistrat den Allgemeinzustand des dortigen Baumbestands ein? 2. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, den Allgemeinzustand des dortigen Baumbestands zu verbessern? 3. Ist eine intensivere Baumpflege zum Erhalt des Baumbestands angezeigt? 4. Sind in der anstehenden Baumpflanzzeit Nachpflanzungen geplant? 5. Ist es angezeigt, abgehende Bäume durch eine resilientere Bepflanzung zu ersetzen? Begründung: Die Bäume in dem vorbezeichneten Bereich scheinen seit einiger Zeit in einem schlechten Allgemeinzustand zu sein. Teilweise sind sie bereits abgestorben oder absterbend. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: FDP
Weiter lesenSchnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7472 entstanden aus Vorlage: OF 929/3 vom 28.08.2025 Betreff: Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Baustelleneinrichtungen, Verkehrszeichen (z. B. Haltverbotsschilder) sowie Absperrmaterialien nach Beendigung von Baustellen zeitnah wieder entfernt werden. Dabei soll insbesondere erläutert werden, - ob es eine zentrale Meldestelle - wie den Mängelmelder - gibt, bei der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft abgestellte Schilder oder Einrichtungen melden können; - welche Maßnahmen ergriffen werden, dass die Schilder und Einrichtungen zeitnah entfernt werden; - wie künftig vermieden werden soll, dass Schildfüße nach Abbau der Schilder über einen längeren Zeitraum auf Gehwegen oder Straßen liegen bleiben. Begründung: Immer wieder bleiben Baustellenschilder oder -einrichtungen im Stadtgebiet über die eigentliche Bauzeit hinaus stehen, was zu unnötigen Einschränkungen im Straßenverkehr führt. So stehen z. B. in der Humboldtstraße zwischen Glauburgstraße und Keplerstraße weiterhin Halteverbotsschilder, die ursprünglich während der Baustelle im Oeder Weg benötigt wurden, um die Umleitung des M36 sicherzustellen. Auch vor der Eschenheimer Anlage 31 befindet sich seit Jahren eine Baustelleneinrichtung, ohne dass dort tatsächlich Bauarbeiten stattfinden. Hinzu kommt, dass nach dem Abbau von Schildern regelmäßig die schweren Schildfüße im öffentlichen Raum zurückbleiben. Dies stellt nicht nur eine optische Beeinträchtigung dar, sondern auch eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Eine klare Regelung sowie eine praktikable Meldemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sind dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Einrichtung einer Haltefläche für Fahrräder an der Ampel Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7471 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 23.08.2025 Betreff: Einrichtung einer Haltefläche für Fahrräder an der Ampel Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring Der Magistrat wird gebeten, eine Haltefläche für Fahrräder vor der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung der Eckenheimer Landstraße/Anlagenring einzurichten. Begründung: Die Situation für den Fahrradverkehr in der unteren Eckenheimer Landstraße wird immer gefährlicher, vor allem lässt sich die Verkehrsführung für den Fahrradverkehr nicht aufrechterhalten. Vorgesehen ist ein Kreuzen des Autoverkehrs (für den das nicht vorhersehbar ist, da nicht markiert) sowie eine Überquerung der Straßenbahnschienen, um dann auf die Verkehrsinsel in die Mitte zu kommen, auf der sich Fußgänger/innen, Fahrradfahrer/innen sowie Lastenräder um den wenigen Platz rangeln. Die Sicht auf die U-Bahn fehlt, die genau in dem Moment aus dem Tunnel kommt, wenn die Fahrradfahrer/innen in der Mitte der Schienen die Verkehrsinsel ansteuern. Wenn Fahrradfahrer/innen sich zwischen Lkw in die Mitte der Straße schlängeln, geraten sie mitunter in den Gegenverkehr, der mit hoher Geschwindigkeit in die Eckenheimer Landstraße einbiegt. Die Situation ist dem Magistrat bekannt. In Unkenntnis der waghalsigen Verkehrsführung oder weil einfach der Mut fehlt, sich zwischen Autos, Lkws, U-Bahnen und Schiene zu schlängeln, nutzen Fahrradfahrer/innen den Fahrradweg bis zur Ampel und quetschen sich rechts auf den Bürgersteig, um dem Autoverkehr Platz zu lassen. Wenn die Ampel auf grün schaltet, fahren sie dann geradeaus in den Anlagenring. Allerdings bekommen die Autos zur gleichen Zeit grün, daher fahren Fahrräder und Autos an der Stelle einfach ineinander. Beispiel für eine Markierung einer Haltefläche an der Ampel Bild: Google Maps Eine Lösung für diese dauerhaft gefährliche Situation wäre es, eine Haltefläche für Fahrräder zwischen einem leicht zurückgesetzten Haltestreifen für Autos sowie der Fußgängerquerung einzurichten. Fahrradfahrer/innen können so auf dem Fahrradweg rechts bis zur Haltefläche fahren, sich vor die Autos einreihen und dann vor den Autos in den Anlagenring fahren bzw. auf Wunsch rechts in die Eschenheimer Anlage abbiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 1620/1 Betreff: Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, 1. mitzuteilen, wann mit einer Bebauung des Grundstücks Schäfergasse 16 gerechnet werden kann, um die städtebauliche Situation zu verbessern, 2. darzulegen, welche Schritte der Magistrat bisher unternommen hat, um eine Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, 3. aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um die Bebauung aktiv voranzubringen, 4. zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung geförderten Wohnraums unterstützt oder ermöglichen will. Begründung: Mitten in der Frankfurter Innenstadt klafft mit dem Grundstück Schäfergasse 16 noch immer eine unbebaute Lücke, die an die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs erinnert. Dieses Areal bietet durch seine zentrale Lage eine herausragende Chance für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums, insbesondere im geförderten Segment. Der Ortsbeirat sieht hier erhebliches städtebauliches Potenzial, das endlich aktiviert werden muss - im Sinne einer lebenswerten und sozial durchmischten Innenstadt für alle Frankfurterinnen und Frankfurter. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1200 2025 Die Vorlage OF 1620/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 4. des Antragtenors den folgenden Wortlaut enthält: "zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung von sozialem Wohnungsbau (erster Förderweg) unterstützt oder ermöglichen will." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ELF und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenJahrzehnte für einen Poller - Unzumutbare Verzögerungen beim Schutz von zu Fuß Gehenden in der Petersstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2025, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 1579/1 vom 08.04.2025 Betreff: Jahrzehnte für einen Poller - Unzumutbare Verzögerungen beim Schutz von zu Fuß Gehenden in der Petersstraße Vorgang: OM 4044/23 OBR 1; ST 2058/23; ST 903/24; OM 5086/24 OBR 1; ST 905/24; OM 5821/24 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 schriftlich in einem Magistratsbericht darzulegen, wie viel Zeit in der Regel vom Beschluss des Ortsbeirats bis zur Umsetzung baulicher Maßnahmen wie Poller, Rohrbügel oder Radbügel zum Schutz von Gehwegen gegen Falschparkerinnen und Falschparker vergeht; 2. transparent offenzulegen, welche konkreten Schritte in diesem Zeitraum erfolgen und warum sich die Umsetzung regelmäßig über viele Monate oder gar Jahre verzögert; 3. zu erklären, weshalb der Magistrat wiederholt die in der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorgesehenen Fristen zur Abgabe einer Stellungnahme missachtet, obwohl § 4 Abs. 10 GOOBR eine zeitnahe Rückmeldung verlangt; 4. konkret zu beantworten, warum die bereits seit dem 06.06.2023 mit der Anregung an den Magistrat OM 4044 mehrfach wiederholte Forderung des Ortsbeirats 1 zur Abpollerung des Gehwegs in der Petersstraße stadteinwärts noch immer nicht umgesetzt wurde - zuletzt erneut bekräftigt am 21.01.2025; 5. unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um einerseits den betreffenden Gehweg durch geeignete physische Elemente dauerhaft gegen Falschparkende zu sichern und andererseits künftig alle Anfragen des Ortsbeirats fristgerecht und substanziell zu beantworten. Begründung: Seit fast zwei Jahren fordert der Ortsbeirat 1 vergeblich Schutzmaßnahmen für den Schulweg in der Petersstraße. In den Stellungnahmen vom 06.05.2024, ST 903 und ST 905, wurde lediglich das Entfernen von Verkehrszeichen angeordnet - eine Maßnahme, die sich als wirkungslos erwiesen hat. Weiterhin blockieren insbesondere großvolumige Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen den Gehweg und gefährden die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger - insbesondere von Kindern auf dem Schulweg. Die Geduld der Menschen ist erschöpft. Der Ortsbeirat 1 erwartet, dass der Magistrat nun endlich handelt - klar, konkret und unverzüglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2058 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1561 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 555 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6192, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025
Lieferzone Brönnerstraße 20 wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6920 entstanden aus Vorlage: OF 1578/1 vom 08.04.2025 Betreff: Lieferzone Brönnerstraße 20 wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Lade-/Lieferzone für zwei Fahrzeuge auf Höhe der Brönnerstraße 20 wiederherzustellen und die Radbügel und E-Scooter- Parkplätze in den weiteren Verlauf der Brönnerstraße oder in die Stephanstraße zu verlegen. Begründung: Die Lieferzone wird von den umliegenden Geschäften benötigt. Hier war, wie der immer noch bestehenden Beschilderung zu entnehmen ist, ein Anliefern z. B. werktags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich. Bei bestehender Beschilderung muss also lediglich die Markierung geändert werden. Die Radbügel und die E-Scooter-Zone sollten im Umfeld wieder eingerichtet werden, da hier vor allem ein Mangel an Radbügeln besteht. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1224
Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6825 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 09.04.2025 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1618/19; OM 6986/20 OBR 3 Angesichts der starken Verkehrsbelastung der Eckenheimer Landstraße wird der Magistrat erneut gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage zu sorgen. Als eine Sofortmaßnahme wird erneut vorgeschlagen, den Fahrradweg rot zu markieren, damit auch für die Autofahrer/innen die Führung des Fahrradweges quer über die Straße einschließlich der Schienen auf die Verkehrsinsel deutlich wird. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größeren Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem derzeit stark erhöhten Verkehrsaufkommen aufgrund der Baustelle auf dem Oeder Weg sind die Gefahren noch gestiegen. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon vier Mal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern bzw. zumindest einen Lösungsansatz vorzulegen. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1618 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1371
Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6355 entstanden aus Vorlage: OF 1493/1 vom 05.01.2025 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Befahren a) der Straße Neue Kräme über Liebfrauenberg, zwischen der Berliner Straße (beidseits) und über die Braubachstraße, b) des Römerbergs über die Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) der Freß gass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse, g) Fahrgasse/Zeil, h) Große Friedberger Straße/Zeil, i) Konrad-Adenauer-Straße/Zeil mit dem Pkw mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o. g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem Pkw befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Frankfurts Vielfalt sichtbar machen: Regenbogen für das BermudaDreieck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6244 entstanden aus Vorlage: OF 1443/1 vom 12.11.2024 Betreff: Frankfurts Vielfalt sichtbar machen: Regenbogen für das Bermuda-Dreieck Vorgang: E 14/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die queere Vielfalt in den Straßen des sogenannten Bermuda-Dreiecks zwischen Alter Gasse, Elefantengasse, Vilbeler Straße, Stephanstraße, Klaus-Mann-Platz, Schäfergasse und Großer Friedberger Straße dauerhaft sichtbar zu machen. In einem ersten Schritt sollen unter den oben genannten Straßenschildern in Frankfurts Regenbogenviertel regenbogenfarbene Zusatzschilder mit dem Schriftzug "Bermuda-Dreieck" angebracht werden. Im Weiteren soll der Magistrat die Aufstellung von Fahnenmasten mit Regenbogenflaggen, das Anbringen von regenbogenfarbenen Bannern oder die Markierung der Fußgängerüberwege rund um den Regenbogenkreisel beziehungsweise Fahrbahnbereiche in Regenbogenfarben prüfen und umsetzen. Zudem soll der Magistrat prüfen, ob die Kosten aus dem Etat gemäß Etatantrag vom 16.06.2023, E 14, übernommen werden können. Begründung: Beleidigungen, Gewalttaten und Angriffe auf queere Menschen in Frankfurt sind leider an der Tagesordnung. Polizeipräsenz und Safer Spaces alleine reichen nicht aus. Sichtbare Regenbogen in den Straßen führen zu einem subjektiven Sicherheitsgefühl der Menschen, die sich dort aufhalten und willkommen geheißen werden. Außerdem setzt Frankfurts Stadtgesellschaft ein sichtbares Zeichen, dass sie stolz auf die Vielfalt in der Stadt ist. Nicht zuletzt bieten die Markierungen Orientierung - auch für touristische Besucher*innen und neu zugezogene Bürger*innen - und führen zu den zahlreichen gastronomischen Betrieben und Beratungsstellen vor Ort. Fotos, Visualisierungen und Beispiele: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 14 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 352
Lade-/Lieferzone Alte Gasse einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5993 entstanden aus Vorlage: OF 1397/1 vom 08.10.2024 Betreff: Lade-/Lieferzone Alte Gasse einrichten Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nördlich der Alten Gasse 71 eine Lade-/ Lieferzone für zwei Fahrzeuge in den bestehenden Parkbuchten einzurichten und diese entsprechend markieren und beschildern zu lassen. Begründung: Die Nachfrage nach einer ausgewiesenen Lade-/Lieferzone für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistende in der Alten Gasse ist erheblich. Aktuell parken Lieferdienste und Speditionen oft in zweiter Reihe oder auf Gehwegen, was den Fußverkehr behindert und den fließenden Straßenverkehr beeinträchtigt. Eine markierte und beschilderte Lade-/Lieferzone würde diese Probleme nachhaltig lösen und den Verkehrsfluss verbessern. Foto: privat Luftbild: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung einer Ladezone in der Alten Gasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 1452/1 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Alten Gasse Der Magistrat wird darum gebeten, in der Alten Gasse im Einmündungsbereich zur Bleichstraße auf der westlichen Straßenseite die bestehende Parkbucht, angefangen vom nördlichen Ende bis zur Höhe der Kante des Gebäudes Alte Gasse 71, unter Beibehaltung des eingeschränkten Haltverbots eine Ladezone (Zusatzzeichen "Ladezone" und "werktags 10-17 h") einzurichten. Begründung: Es besteht in diesem Bereich ein Bedarf für eine Ladezone, insbesondere für Lieferanten und Kunden des Möbelgeschäfts "balans", aber auch für die Belieferung der anliegenden Gastronomiebetriebe. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1452/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAbpollern des Gehwegs in der Petersstraße zur Verhinderung illegalen Parkens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 entstanden aus Vorlage: OF 1335/1 vom 13.08.2024 Betreff: Abpollern des Gehwegs in der Petersstraße zur Verhinderung illegalen Parkens Vorgang: OM 4004/23 OBR 1; ST 2058/23; OM 5086/24 OBR 1; ST 903/24; ST 905/24 Der Gehweg in der Petersstraße ist umgehend abzupollern. Der Magistrat wird daher gebeten, umgehend den Gehweg in der Petersstraße gemäß der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044, vollständig mit Pollern abzusichern, um das weiterhin unvermindert stattfindende illegale Gehwegparken effektiv zu unterbinden. Begründung: Der Magistrat hat auf die Anregungen des Ortsbeirats mit den Stellungnahmen vom 06.05.2024, ST 903 und ST 905, nur unzureichend reagiert, indem lediglich die Verkehrszeichen 315 StVO "Parken auf Gehwegen" entfernt wurden. Diese Maßnahme hat sich als völlig wirkungslos erwiesen, da das Parkverhalten sich dadurch nicht verändert hat. Weiterhin parken zahlreiche Pkws, oft großvolumige Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, auf diesem Schulweg und gefährden somit die Sicherheit der zu Fuß Gehenden, insbesondere der Kinder. Es ist äußerst frustrierend, dass der Ortsbeirat trotz mehrfacher Anträge seit dem 16. Mai 2023 erneut intervenieren muss, um die notwendige Sicherheit auf diesem Schulweg zu gewährleisten. Die nur zögerliche und unzureichende Umsetzungskraft des Magistrats bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen ist inakzeptabel und erfordert nun eine klare und endgültige Lösung durch die vollständige Abpollerung des Gehwegs. Der Ortsbeirat erwartet, dass diese Maßnahme ohne weitere Verzögerungen umgesetzt wird, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich endlich sicherzustellen. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2058 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 688 Anregung vom 29.04.2025, OA 555 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5726 entstanden aus Vorlage: OF 1292/1 vom 11.06.2024 Betreff: Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden Der Magistrat wird gebeten, die Bestuhlung der Außengastronomie sowie die Abstellpraxis von Fahrzeugen in der Rosenbergerstraße regelmäßig zu überwachen und durchzusetzen, sodass die Durchgängigkeit für alle Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen, stets gewährleistet ist. Begründung: Die Rosenbergerstraße ist durch die Ausdehnung der Gastronomie und das häufige illegale Parken derzeit kaum passierbar, was die Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und von Familien erheblich beeinträchtigt. Der alternative Weg über die Vilbeler Straße oder Bleichstraße stellt für diese Gruppen einen unzumutbaren Umweg dar. Eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen würde die Zugänglichkeit der Rosenbergerstraße verbessern und die Lebensqualität für alle Bürger*innen erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2129 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 1278/1 vom 07.05.2024 Betreff: Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos Während in anderen Städten Deutschlands "echte" Beschleunigungsprogramme für Straßenbahnen umgesetzt wurden und diese ermöglichen, dass Straßenbahnen meist ohne Zwischenhalt von Haltestelle zu Haltestelle fahren können, trödeln die Bahnen in Frankfurt weiterhin von Haltesignal zu Haltesignal, da diese nicht rechtzeitig freigeschaltet werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Lichtsignalanlagen für Straßenbahnen, Busse und den motorisierten Individualverkehr (MIV) so zu optimieren, dass Straßenbahnen und Busse frühzeitiger als bisher ein Fahrsignal erhalten. Dadurch sollen unnötige Bremsvorgänge und Halte vermieden werden. Wo notwendig, sind im Sinne der Bevorrechtigung und Beschleunigung der Straßenbahn Zeiten für andere Verkehrsarten zu reduzieren. Im Ortsbezirk 1 sind folgende Strecken in beide Richtungen betroffen: - Konrad-Adenauer-Straße bis Börneplatz; - Allerheiligentor/Lange Straße bis Börneplatz; - Börneplatz bis Hauptbahnhof; - Hauptbahnhof bis Gallus; - Hauptbahnhof bis Gutleut/Baseler Platz. Begründung: Die aktuelle Einstellung der Lichtsignalanlagen führt dazu, dass Straßenbahnen häufig bremsen oder anhalten müssen, was der Intention einer Beschleunigung zuwiderläuft und den Energieverbrauch unnötig steigert. Im Vergleich zu erfolgreichen Beschleunigungsprogrammen in anderen deutschen Städten, wo Straßenbahnen weitgehend störungsfrei zwischen den Haltestellen verkehren, hinkt Frankfurt hinterher. Gesetzliche Grundlagen: Trotz der bundesweit geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die eine solche Optimierung ermöglicht und unterstützt, wird diese in Frankfurt nur selten angewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5538 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 13.05.2024 Betreff: Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen Der Magistrat wird gebeten, die Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und mithilfe geeigneter Maßnahmen (z. B. Blumenkübel, Kommunikationsbänke und/oder Sitzgelegenheiten) schnellstmöglich die Aufenthaltsqualität dort zu erhöhen. Dabei soll die Möglichkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge selbstverständlich gewahrt bleiben. Begründung: Durch die Einführung des Rechtsabbiegeverbots aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Ost-Zeil hat der Bereich seinen Charakter grundlegend gewandelt. Bereits wenige Tage nach der Umstellung haben die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden den Bereich für sich entdeckt und erobert. Kraftfahrzeuge (mit der Ausnahme von Einsatzfahrzeugen) dürfen in den Bereich nun weder von Osten noch von Westen einfahren, er ist faktisch eine Verlängerung der Fußgängerzone Konstablerwache nach Osten. Diesem soll Rechnung getragen werden mit einer entsprechenden Umwidmung und Umgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2049 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1235/1 vom 02.04.2024 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der östlichen Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße weitere 20 bis 30 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Eine Restfahrbahnbreite für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist freizuhalten. Begründung: Auf der Ostzeil herrscht enormer Parkdruck. Viele Fahrradfahrende besuchen den Markt, kaufen in der Innenstadt ein oder nutzen die Haltestelle "Konstablerwache". Die wenigen Fahrradbügel sind stets belegt. Zahlreiche Fahrräder werden an Laternenmasten oder Geländern angeschlossen oder vor Geschäften und Zugängen abgestellt. Da die Zufahrt zur Ostzeil mittlerweile für Pkw gesperrt wurde, wird wertvoller innerstädtischer Platz frei für Radbügel. So bleibt der Gehweg frei, der täglich von Tausenden zu Fuß Gehenden und von der örtlichen Gastronomie für ihre Sommergärten genutzt wird. Bild: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 1
Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4044 bezüglich Gehwegparken in der Petersstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 entstanden aus Vorlage: OF 1134/1 vom 17.01.2024 Betreff: Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4044 bezüglich Gehwegparken in der Petersstraße Vorgang: OM 4044/23 OBR 1; ST 2058/23 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat bereits vor sieben Monaten eingereichte Anregung OM 4044 endlich umzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts über die gesamte Länge aufzuheben und den Gehweg durch Poller sichern zu lassen." Begründung: Die Petersstraße fungiert als Schulweg, auf dem insbesondere Kinder, aber auch alle anderen Fußgängerinnen und Fußgänger sich frei und sicher bewegen sollen. Die Sicht auf zu Fuß Gehende wird durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt, die bis zur Ampel an der Bleichstraße abgestellt werden. Insbesondere Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen parken dort, obwohl nahe gelegene Parkhäuser nicht voll ausgelastet sind. Die siebenmonatige Bearbeitungszeit für die Installation von Pollern ist inakzeptabel, selbst nach der am 06.10.2023 mitgeteilten bedauerlichen Unfähigkeit, eine endgültige Stellungnahme abzugeben (ST 2058). Es ist dringend geboten, diese Maßnahme rasch durchzuführen, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905 Antrag vom 13.08.2024, OF 1335/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Anregung vom 29.04.2025, OA 555
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4965 entstanden aus Vorlage: OF 1096/1 vom 17.12.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz Der Magistrat wird gebeten , auf dem Schwedenkronenplatz vor den Zugängen zu den beiden Passagen sowie dem Parkhaus an geeigneter Stelle insgesamt zwölf Radbügel aufstellen zu lassen. Da die Eigentumsverhältnisse teilweise unklar sind und die besonderen baulichen Begebenheiten des Platzes, der Kunstwerke, der Sondernutzungen und der Feuerwehr zu berücksichtigen sind, sollen die genauen Standorte von den Fachämtern festgelegt werden. Begründung: Zahlreiche Fahrräder werden derzeit an Sitzbänken und Kunstwerken befestigt. Dieses unsachgemäße Anschließen der Räder zeigt, dass genügend Parkdruck vorhanden ist, der das Aufstellen von Radbügeln rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenAufwertung Große Friedberger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 1017/1 Betreff: Aufwertung Große Friedberger Straße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Aufenthaltsqualität in der Großen Friedberger Straße zu erhöhen. Hierzu sollen insbesondere 1. die Sitzgelegenheiten aus Granit entfernt und durch Pflanzgefäße mit entsprechender Begrünung ersetzt werden; 2. größere Abfalleimer aufgestellt werden; und 3. häufigere Straßenreinigungen stattfinden. Die Planungen sollen den Anliegern und dem Ortsbeirat bei einem Ortstermin vorgestellt werden. Begründung: Vor etwa sieben Jahren wurde die Große Friedberger Straße sowie die angrenzenden Nebenstraßen und Plätze, auch unter Verwendung von Mitteln aus dem Programm "Schöneres Frankfurt", grundlegend umgestaltet. Dabei sollte auch die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöht werden. Im Zuge dessen wurden auch Sitzquader und -bänke aus Granit eingesetzt. In der letzten Zeit ist jedoch eine Verschlechterung der lokalen Situation festzustellen. So sind nunmehr vielfach organisierte Bettler dort anzutreffen. Die vorbezeichneten Sitzgelegenheiten sind so angegriffen und verschmutzt, dass sie auf Passanten nicht mehr einladend wirken. Genutzt werden sie in erster Linie von verwahrlost aussehenden Obdachlosen, die dort lagern und Alkohol konsumieren. Auch die Verkehrsflächen selbst sind von Verschmutzung und Vermüllung betroffen. Die Große Friedberger Straße ist eine Geschäftsstraße mit vielen inhabergeführten Geschäften, deren Kunden sich wegen der vorherrschenden Zustände in der Straße nicht mehr wohlfühlen und sich teilweise nicht mehr in die Läden trauen. Um den Charakter der Straße als Flanier- und Einkaufsmeile zu erhalten, sind Nachsteuerungen erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1017/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenMarkierungen Radverkehr erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4379 entstanden aus Vorlage: OF 864/1 vom 20.05.2023 Betreff: Markierungen Radverkehr erneuern Der Magistrat wird gebeten, Markierungen für den Radverkehr auf den Straßen Stiftstraße, Stephanstraße und Schäfergasse, zwischen Große Eschenheimer Straße und Regenbogenkreisel, in beiden Richtungen erneuern zu lassen. Begründung: Die aufgebrachten Markierungen sind kaum noch sichtbar. Sie sollten erneuert werden, damit es für Radfahrende wieder sicher wird in den oben benannten Straßenabschnitten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2350 Aktenzeichen: 66-2
Gehwegplatten Bleichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4391 entstanden aus Vorlage: OF 952/1 vom 19.06.2023 Betreff: Gehwegplatten Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, die losen Gehwegplatten auf dem Gehweg der Bleichstraße vor dem "Skylight", Bleichstraße 45, an der Einmündung Brönnerstraße, schnellstmöglich zu befestigen. Sollte die dortige Gehwegfläche in privatem Eigentum stehen, so wird der Magistrat gebeten, den Eigentümer zur Instandsetzung aufzufordern. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich sind mehrere Gehwegplatten lose. Eine baldige Beseitigung dieser Gefahrenlage ist für die Verkehrssicherheit erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385 entstanden aus Vorlage: OF 946/1 vom 22.08.2023 Betreff: Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr Vorgang: OM 2811/22 OBR 1; ST 319/23 Der Magistrat wird gebeten, seine Pläne zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße, Stephanstraße und Katzenpforte nicht weiterzu verfolgen, um nicht seinen eigenen Planungszielen zuwider zu handeln. Stattdessen ist der Kreuzungsbereich ohne Lichtsignalanlagen mit sicheren Überwegen für den Fußverkehr und ausreichend Platz für den Radverkehr insgesamt platzsparend umzugestalten. Die Bestandsbäume sind zu erhalten und möglichst viele weitere Bäume zu pflanzen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mit dem Investor in erneute Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, die Planung des Kreisverkehrs nicht weiterzuverfolgen. Begründung: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 27.01.2023, ST 319, als Antwort auf die Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2022, OM 2811, dass er an seinen Planungen festhalte, da sich der Kreisverkehr am östlichen Ende der Schäfergasse bewährt habe. Dort dient der Kreisverkehr jedoch als Verteiler zwischen drei Zufahrten zur Innenstadt. Stiftstraße und Katzenpforte sind jedoch Sackgassen. Zugleich geht der Magistrat davon aus, dass sich die Situation im Innenstadtbereich durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in naher Zukunft ändern wird. Es ist also davon auszugehen, dass weniger Parkplatzsuchverkehr durch Pkw anfallen wird und der Radverkehr weiter zunehmen wird. Ein Kreisverkehr wäre kontraproduktiv. Klimafreundliche, fuß- und radgerecht ausgestaltete Kreuzungen zeichnen sich dadurch aus, dass bestehende Bäume erhalten, zusätzliche Bäume gepflanzt, Flächen entsiegelt und Platz gespart werden kann. Einem Kreisverkehr würden weitere, alte Bestandsbäume zum Opfer fallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4387 entstanden aus Vorlage: OF 948/1 vom 22.08.2023 Betreff: Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird gebeten, drei ehemalige Pkw-Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße gegenüber der Hausnummer 7 entsiegeln und begrünen zu lassen. Von der Heiligkreuzgasse aus gesehen sollen die dritte, vierte und fünfte ehemalige Parkbucht umgestaltet werden. Die dort zwischenzeitlich aufgestellten Fahrradbügel sollen an eine stärker frequentierte Stelle versetzt werden. Begründung: Im Zuge der Einrichtung des geschützten Radweges in der Konrad-Adenauer-Straße konnten die ehemaligen Parkbuchten zwischen den Bäumen nicht mehr von Pkw angefahren werden. Der Magistrat hat dort Radbügel aufstellen lassen. Da sich an dieser Stelle jedoch keine Zugänge zu Gebäuden befinden, werden die Radbügel leider nicht ausreichend genutzt. In der Innenstadt herrscht ein großer Mangel an Grün. Regenwasser kann nicht versickern und Bäume sterben immer häufiger ab. Die sommerliche Hitze nimmt immer mehr zu. Die Bestandsbäume würden von einer Entsiegelung profitieren. Kabeltrassen sind in diesem Bereich sicherlich nicht vorhanden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2349 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1190
Fußverkehr im Ortsbezirk 1 - Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 858/1 vom 16.05.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1 - Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts aufheben Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Petersstraße stadt einwärts auf der gesamten Länge aufzuheben und den Gehweg abpollern zu lassen. Begründung: Es handelt sich um einen Gehweg, der als Schulweg genutzt wird. Vor allem Kinder, aber auch alle anderen zu Fuß Gehenden sollen sich frei und sicher bewegen können. Die Sicht auf zu Fuß Gehende wird jedoch durch parkende Fahrzeuge behindert, die bis an die Ampel an der Bleichstraße heran abgestellt werden. Dort parken vor allem Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, obwohl die nahe gelegenen Parkhäuser nicht ausgelastet sind. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2058 Antrag vom 17.01.2024, OF 1134/1 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Antrag vom 13.08.2024, OF 1335/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Antrag vom 08.04.2025, OF 1579/1 Anregung vom 29.04.2025, OA 555 Beratung im Ortsbeirat: 1
U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13
Queere Aktionstage im Regenbogenviertel am 16.06.2023 und 17.06.2023 unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 853/1 Betreff: Queere Aktionstage im Regenbogenviertel am 16.06.2023 und 17.06.2023 unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative - Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die "Queeren Aktionstage im Frankfurter Regenbogenviertel" in der Alten Gasse und Schäfergasse am 16. und 17.06.2023 zu unterstützen. Die Unterstützung gilt für den Auf- und Abbau einer Bühne für das Aktionsprogramm und ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro. Die Stabsstelle Antidiskriminierung plant die Aktionstage und benennt die Kosten. Begründung: Im vergangenen Jahr 2022 haben immer mehr queerfeindliche Angriffe auf Menschen in der Innenstadt und besonders im sogenannten Bermudadreieck stattgefunden. Schwere Körperverletzungen, Beleidigungen, Einschüchterungen und Sachbeschädigungen im Regenbogenviertel nahmen stark zu. Die Stabsstelle Antidiskriminierung hat gemeinsam mit Vereinen, Verbänden, Gastronomen, Personen der Zivilgesellschaft und der Polizei Frankfurt den Koordinierungskreis LSBTIQ* ins Leben gerufen, der seither zahlreich tagte und Aktions- und Aufklärungsformate erarbeitet hat. Die Frankfurter Polizei ist an Wochenenden nachts vor Ort und konnte bereits Angriffe verhindern und Straftaten aufklären. Die queeren Ansprechpersonen der Frankfurter Polizei haben sich in der Szene vernetzt und arbeiten im Koordinierungskreis aktiv mit. Die Aktion "Sag`s deinem queeren Barkeeper" hat auch Erfolge zu vermelden. Dennoch werden weiterhin Straftaten gegen Schwule, Lesben und Transpersonen verübt. Die Aktionstage sollen die Sichtbarkeit der queeren Community im Ortsbezirk 1 erhöhen, Informationen liefern, Vorurteile abbauen und Anreize geben, miteinander ins Gespräch zu kommen. Das Budget ist auf Grund der kurzfristigen Planung und gestiegener Preise äußerst knapp. Der Ortsbeirat 1 unterstützt alle Bemühungen für ein sicheres und friedliches Zusammenleben aller Menschen im Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 233 2023 Die Vorlage OF 853/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner gegen parkende Autos in der Schäfergasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3583 entstanden aus Vorlage: OF 741/1 vom 31.01.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner gegen parkende Autos in der Schäfergasse Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen in der Schäfergasse vor dem Kreisel in einen Radweg umzuwandeln, rot markieren und beschildern zu lassen sowie mit einem Fahrbahntrenner versehen zu lassen. Begründung: Ständig halten und parken auf dem Radschutzstreifen Pkw, deren Fahrerinnen und Fahrer "nur mal kurz etwas erledigen müssen". Radfahrende werden zum Ausweichen auf die eingeengte Fahrbahn gezwungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1315
Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3408 entstanden aus Vorlage: OF 708/1 vom 03.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Schulkinder im Bereich der Liebfrauenschule umsetzbar sind, und nach positiver Prüfung die Maßnahmen auch umsetzen zu lassen: 1. Bleichstraße: Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 und entsprechende Beschilderung im Abschnitt zwischen Brönnerstraße und Alte Gasse sowie der Markierung "30" auf der Fahrbahn am Beginn der Geschwindigkeitsreduzierung. Hier befindet sich derzeit nur das Verkehrszeichen 136 "Achtung Schulkinder", das von den Autofahrenden leider übersehen wird. 2. Bleichstraße: Einrichtung einer teilstationären Blitzeranlage (sog. Blitzer-Anhänger) zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung und Ahndung von Verstößen. 3. Schäfergasse/Stephanstraße: Markierung "30" auf der Fahrbahn im Bereich der Geschwindigkeitsreduzierung in beide Richtungen. Hier befinden sich derzeit die Verkehrszeichen Nr. 136 "Achtung Schulkinder" und Nr. 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) mit dem Zusatzzeichen "auf 50 Metern", das von den Autofahrenden leider nicht ausreichend beachtet wird. Begründung: Schulleitung und Eltern der Liebfrauenschule berichten, dass Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg regelmäßig von Autofahrenden gefährdet werden, die auf der Bleichstraße rasen oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Schäfergasse nicht einhalten. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine angemessene Reduzierung der Geschwindigkeit der Autofahrenden und Lkw-Fahrenden. Bilder: Bleichstraße und Schäfergasse, Google Maps Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1223 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Endlich die Straße Alte Gasse in das Programm „Schöneres Frankfurt“ aufnehmen! Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 282 entstanden aus Vorlage: OF 699/1 vom 02.12.2022 Betreff: Endlich die Straße Alte Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufnehmen! Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385 Vorgang: OA 32/21 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alte Gasse nun endlich in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen und die dafür notwendigen Mittel zügig bereitzustellen. Es sollen in diesem Zuge Maßnahmen der baulichen Umgestaltung finanziert werden, insbesondere eine Verbreiterung der Gehwege, die Aufstellung von Sitzelementen, die stadtraumgestalterischen Anforderungen genügen, das Entsiegeln von Teilflächen und das Pflanzen von schattenspendenden Bäumen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Straße Alte Gasse sind bauliche Maßnahmen erforderlich, die zweckmäßigerweise mit Mitteln aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" finanziert werden sollen. Der Ortsbeirat hat bereits mit der Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2021, OA 32, die Aufnahme der Straße Alte Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" gefordert. Auch der Magistrat begrüßt in seinem Bericht vom 30.09.2022, B 385, die Anregung des Ortsbeirates, für die Straße Alte Gasse ein ganzheitliches Umgestaltungskonzept zu erzielen. Dabei sollte auch die Pflanzung von Bäumen berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.06.2021, OA 32 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 385 = Kenntnis) Gartenpartei (B 385 = Kenntnis, OA 282 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 50 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 282 wird mit der Maßgabe im vereinfachten Verfahren erledigt, auch auf die Möglichkeiten zur Umsetzung im Rahmen anderer Programme (z. B. zur Klimaanpassung) und anderer geplanter Baumaßnahmen einzugehen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 282 wird mit der Maßgabe im vereinfachten Verfahren erledigt, auch auf die Möglichkeiten zur Umsetzung im Rahmen anderer Programme (z. B. zur Klimaanpassung) und anderer geplanter Baumaßnahmen einzugehen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2677, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 § 2846, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3133, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 13.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen an den Kreuzungen Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße und Stephanstraße/Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden Lichtsignalanlagen entfallen und werden zurückgebaut. 2. Die bestehende Beschilderung ist zugunsten einer Rechts-vor-Links- Regelung anpassen zu lassen. 3. Der Radverkehr ist ab Schäfergasse über Stephanstraße bis Stiftstraße über einen durchgehenden Schutzstreifen in beide Richtungen zu führen und entsprechend markieren zu lassen. Der kaum erkennbare, selten genutzte und auf dem Gehweg geführte Radweg zwischen Katzenpforte und Eschenheimer Turm entfällt zugunsten des durchgängigen Radschutzstreifens. 4. Statt des geplanten Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße soll die Kreuzung gemäß des Modells "Siglinde" des Radentscheids umgebaut werden. Begründung: Einheitliche Verkehrsführungen in Tempo-30-Zonen führen zu einem besseren Verständnis und einer größeren Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden und somit zu mehr Verkehrssicherheit. Außerdem steht mehr Platz zur Verfügung, der entsiegelt, begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden soll. Luftbild: Geoportal Frankfurt Karte: Geoportal - Stephanstraße Bild: Modell "Siglinde" - Radentscheid Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Antrag vom 22.08.2023, OF 946/1 Antrag vom 11.09.2023, OF 985/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385 Beratung im Ortsbeirat: 1
Ideen
Verkehr umweltbewusst regeln
Die Ampeln in der Stephanstraße und Stiftstraße abschalten. Hier fahren so wenige Autos, dass sogar Fußgänger bei rot über die Straße gehen - von Fahrradfahrern mal ganz abgesehen.
Sicherer Schulweg in der Innenstadt - Geschwindigkeitsmesstafel an der Fußgängerampel Bleichstraße 36
Insbesondere während der Schulzeit wird die Fußgängerampel an der Bleichstraße 36 stark von Kindern frequentiert. Trotz der innerstädtischen Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km wird auf der Bleichstraße stark beschleunigt. Zum Sensibilisieren der Autofahrer und zum zusätzlichen Schutz der Kinder wäre eine Geschwindigkeitstafel im Bereich der Fußgängerampel, die die aktuelle Geschwindigkeit anzeigt, und ein Hinweisschild auf die Schule und naheliegende Kita ("Vorsicht Kinder") hilfreich. Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen der Polizei zu Beginn des Schuljahres wären flankierende Maßnahmen.
Ampeln im Verlauf der Stiftstr.-Stephan-Str.-Schäfergasse durch Verkehrszeichen ersetzen.
Im Straßenverlauf der Stiftstr., Stephan-Str. und Schäfergasse (zwischen den Großen Eschersheimer Str. und der Schäfergasse) sind mehrere Ampeln. Da es sich im Kreuzungsbereich bei den von Norden und Süden an den Ampel-geregelten Kreuzungen ausschließlich um Sackgassen mit durchgängig geringem Verkehrsaufkommen handelt, könnten diese komplett zu Gunsten einer Regelung mit Verkehrszeichen zurückgebaut werden. Dies würde den Verkehrsfluss - gerade auch für Radfahrer und Fußgänger - deutlich erleichtern, die sonst häufig unnütz an roten Ampeln warten müssen. Alternativ könnte auch an eine Umwandlung der Kreuzungen in Kreisverkehre gedacht werden. An der Schäfergasse/Große Friedberger funktioniert - bei deutlich mehr Verkehr - gut.
Autofreie Berger Straße
Um die gängigen Abstandsregelungen zwischen Passanten einhalten zu können und einen fahrradgerechten Ausbau der Stadtinfrastruktur voranzutreiben, fordere ich ein Parkverbot auf der Berger Straße und die Sperrung für den Autoverkehr. Der Flächengewinn würde zur allgemeinen Aufwertung der Einkaufsstraße führen. Auf der Berger Straße tummeln sich die Menschen. Der Gang zum Supermarkt, zum Bäcker, zur Apotheke, zum Arzt, zum Friseursalon, zum Blumenladen oder zur U-Bahn Haltestelle führt viele Menschen auf die beliebte Einkaufsstraße. Hierbei ist es gar nicht so einfach den behördlich angeordneten Mindestabstand von 1,5m zu gewährleisten. Die eh schon recht schmalen Fußwege werden teilweise durch Warteschlangen vor Läden blockiert. Zudem platzieren Gastronomiebetriebe ihre Tischgruppen auf dem Gehweg, um zwischen den Tischen ihrer Gäste Abstand aufzubauen. Ein Durchkommen für Fußgänger mit ausreichend Abstand wird dadurch, selbst wenn man keinen Fußgängergegenverkehr hätte, zusätzlich erschwert. Ein Ausweichen der Fußgänger auf die Straße selbst ist aufgrund von belegten Parkplätzen am Straßenrand und regem Verkehr nicht möglich. Der Autoverkehr und beidseitige Fahrradverkehr, der seit Ausbruch von Corona wahrscheinlich auch noch zugenommen hat, da viele Menschen öffentliche Verkehrsmittel meiden, beschlagnahmt die Straße. Um die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten zu können und zudem die Entfaltung der Gastronomie auf öffentlichem Raum zu fördern, halte ich eine fortschrittliche Ausrichtung der Berger Straße für unabdingbar. Die Abschaffung von Parkmöglichkeiten und die Sperrung der Straße für den Autoverkehr (ausgenommen Lieferverkehr und Anwohner) sind angemessene Maßnahmen. Es kann nicht sein, dass an den vor 30 Jahren entworfenen Konzepten einer autogerechten Stadt zu Lasten der Sicherheit der Radfahrer vehement festgehalten wird! Ausreichend Parkmöglichkeiten für Konsumenten in nächster Nähe sind vorhanden (siehe Auflistung unten) und von der Aufwertung des öffentlichen Raums würden alle profitieren! Die Konsumenten könnten wieder unbesorgter die Berger Straße aufsuchen, einkaufen gehen und danach noch die gastronomischen Angebote in Anspruch nehmen. Der Gastronomie könnten zusätzlich zu der dadurch wachsenden Kundschaft auch räumliche Entfaltungsmöglichkeiten gewährt werden. Die Sicherheit und Gesundheit der Menschen, sowie die Umsetzung einer fahrradgerechten, zukunftsorientierten Stadt sollte auch auf der Berger Straße im Vordergrund stehen!! Auflistung fußläufig erreichbarer Parkhäuser: Bürgerhaus Bornheim (179 Stellplätze), Tiefgarage Mousonturm (252 Stellplätze), Parkhaus Heidestraße, City Parkhaus Ost (523 Stellplätze), Parkhaus im Prüfling, Parkhaus am Gericht (680 Stellplätze), Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße (609 Stellplätze).
Bessere Beleuchtung von Parkanlagen für mehr Sicherheit
Mehr und hellere Beleuchtung z.B. für die Friedberger und Eschenheimer Anlage, sodass man auch im Dunkeln die Wege nutzen kann.
Umgestaltung Brönnerstraße zwischen Stephanstraße und Zeil
Die Brönnerstraße zwischen Stephanstraße und Zeil sollte im Rahmen der Umgestaltung der "Zeilnebenstraßen" ebenfalls umgestaltet werden, da sie sich in einem erbärmlichen Zustand befindet. Sie ist verwahrlost, gerade nach den Wochenende sehr vermüllt, die Verkehrssituation ist nicht gerade übersichtlich und die dunklen unübersichtlichen Ecken werden von vielen Passanten für die Notdurft genutzt. Gerade nach dem Aufwand, die Nebenstraßen der Zeil attraktiver zu gestalten, sollte auch diese Straße nicht vergessen werden, da auch hier einige Passanten hindurchgehen, vor allem auch die meisten der im Parkhaus parkenden Personen.
Radweg auf der Eschersheimer Richtung Norden aufheben
Der Radweg an der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Anlage und Cronstetten Straße verläuft auf dem Gehweg. Regelmäßig wird der Radweg an den Ampeln von wartenden Fußgängern blockiert. Insbesondere an der U-Bahnstation Holzhausenstraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen mit Personen, die die Station betreten oder verlassen und dabei den Radweg kreuzen müssen. Der Radweg auf Gehwegniveau verleitet auch etliche Radfahrer diesen regelmäßig entgegen der Fahrtrichtung zu nutzen, was sowohl ein zügiges vorankommen unmöglich macht, als auch ein erhöhtes Unfallrisiko ist. Daher sollte aus dem Radweg ein Gehweg, der für Radfahrer frei ist werden. Wer sich dort sicherer fühlt kann in weiter nutzen und wer gut vorwärts kommen will darf auf der Straße fahren.